Darf ein Sachverständiger künstliche Intelligenz verwenden - und muss dies offengelegt werden?
Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) in der Liegenschaftsbewertung ist grundsätzlich zulässig und gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

