Wohnungseigentumsverträge gehen von der Anerkennung einer Nutzwertfestsetzung aus und bauen auf die Nutzwertfestsetzung auf. Die Widmung von Objekten als allgemeine Teile der Liegenschaft oder Wohnungseigentumsobjekte wird allerdings durch den Wohnungseigentumsvertrag getroffen und ist in der Nutzwertfestsetzung abzubilden und umzusetzen.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

