Der Immobilienmakler hat eine besondere Verantwortung gegenüber seinen Auftraggebern. Eine wesentliche Pflicht ist die korrekte Einschätzung des Verkehrswertes einer Immobilie. Fehlerhafte oder unzureichende Preisangaben können erhebliche finanzielle Schäden verursachen und zur Haftung des Maklers führen.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

