Waldbewertung ist keine Wissenschaft, (FN ) aber mehr als der beste Das Liegenschaftsbewertungsgesetz 1992 verlangt die Erstattung eines nachvollziehbaren, schlüssigen Bewertungsgutachtens. Waldbewerter bevorzugen idR das Sachwertverfahren. Ertragswertmodelle (EW, DCF, MCS) kommen kaum zur Anwendung.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

