Maßnahmen, um klimaneutral zu werden, betreffen auch Bestandsbauten. In vielen Fällen bestehen bereits aufrechte Vertragsverhältnisse. Welche Möglichkeiten bestehen im Voll- und Teilanwendungsbereich des MRG, um vom Vermieter gesetzte Nachhaltigkeitsmaßnahmen auf den Mieter zu wälzen?
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

