Durch die Begründung von Wohnungseigentum entsteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEigG) die in der Folge als Unternehmer für umsatzsteuerliche Zwecke gilt. Daraus ergeben sich in der Abrechnung diverse umsatzsteuerliche Spezifika.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

