Um die Qualität als "erhebliche Eigenmittel" iSd § 16 Abs 1 Z 3 MRG beurteilen zu können, müssen für den Zeitraum von zehn Jahren vor der Aufwendung Hauptmietzinsabrechnungen vorliegen
Um die Qualität als "erhebliche Eigenmittel" iSd § 16 Abs 1 Z 3 MRG beurteilen zu können, müssen für den Zeitraum von zehn Jahren vor der Aufwendung Hauptmietzinsabrechnungen vorliegen
