Bei der Bewertung von Liegenschaften wird in den meisten Fällen durch die Auftraggeber die Ermittlung des Verkehrswerts bzw des Marktwerts beauftragt. Der Verkehrswert und der Marktwert sind synonym zu verstehen und weisen daher keinen Unterschied auf.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

