Die Wertermittlung von Wohnrechten hat nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu erfolgen. Der Kapitalisierungszinssatz ist unter Berücksichtigung des Objekttyps, der ferneren Lebenserwartung der Berechtigten und weiterer Marktparameter zu ermitteln.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

