Die Feststellung der Erbhofeigenschaft beruht auf einer betriebswirtschaftlichen Analyse. Die Ermittlung des Übernahmepreises ist methodisch eine Unternehmensbewertung. Ist kein Erbhof gegeben, wird die Verlassenschaft nach dem LBG bewertet.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

