vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Häufig gestellte Seminarfragen

fragen & antwortenAufsatzHeimo KranewitterZLB 2020, 20 Heft 1 v. 20.2.2020

Was ist ein Fruchtgenussrecht?

Das Fruchtgenussrecht, auch als Fruchtnießung bezeichnet, ist laut § 509 ABGB das Recht, eine fremde Sache mit Schonung der Substanz ohne alle Einschränkungen zu genießen.

Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!