Welche Voraussetzungen sind für die Eintragung in die Gerichtssachverständigenliste notwendig?
Folgende Voraussetzungen müssen in der Person des Bewerbers gegeben sein:
Sachkunde und Kenntnisse über die wichtigsten Vorschriften des Verfahrensrechts, über das Sachverständigenwesen, über die Befundaufnahme sowie über den Aufbau eines schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachtens;

