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Annahmen und besondere Annahmen

gast & kommentarAufsatzGerald StockerZLB 2020/47ZLB 2020, 103 Heft 6 v. 22.12.2020

Entsprechend den Regelungen der EVS 2020, der IVS 2020 und der RICS Valuation-Global Standards wird auch in der ÖNORM B 1802-1 zwischen Annahmen und besonderen Annahmen differenziert. Diese müssen eindeutig benannt werden und im Hinblick auf den Bewertungszweck relevant sein. (FN )

Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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