Gemäß dem Liegenschaftsbewertungsgesetz ist im Ertragswertverfahren der Wert der Sache - somit der Immobilie - durch Kapitalisierung des für die Zeit nach dem Bewertungsstichtag zu erwartenden oder erzielten Reinertrags zum angemessenen Zinssatz und entsprechend der zu erwartenden Nutzungsdauer der Sache - der Immobilie - zu ermitteln.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

