Zur Realteilung durch nachträgliche Wohnungseigentumsbegründung im Mischhaus
Sachverhalt: An der Liegenschaft wurde im Jahr 1998 teilweise Wohnungseigentum begründet. Im Lauf der Zeit wurden einige der Wohnungen, an denen noch kein Wohnungseigentum begründet war, baulich verändert.