Zur Verteilung und Abrechnung von Bewirtschaftungskosten im Wohnungseigentum
Seit Inkrafttreten des 3. WÄG (BGBl 1993/800) mit 1. 1. 1994 bindet eine Vereinbarung abweichender Verteilungsschlüssel im Wohnungseigentumsrecht auch den Einzelrechtsnachfolger unabhängig von deren Ersichtlichmachung im Grundbuch.