Nicht jedes Superädifikat hat die Qualität eines "Raums" iS des MRG
Wird ein Bauwerk auf fremdem Grund in der Absicht aufgeführt, dass es nicht stets dort bleibt, so liegt nach § 435 ABGB ein sonderrechtsfähiger Überbau (Superädifikat) vor.
Nicht jedes Superädifikat hat die Qualität eines "Raums" iS des MRG
Wird ein Bauwerk auf fremdem Grund in der Absicht aufgeführt, dass es nicht stets dort bleibt, so liegt nach § 435 ABGB ein sonderrechtsfähiger Überbau (Superädifikat) vor.