Drei besonders bedeutsame Bestimmungen des Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) führen fallweise (auch) bei Immobiliensachverständigen zu Irritationen (und auf diese Fachgruppe allein beziehen sich meine Darlegungen, Nennung von Gesetzesstellen auf das GebAG).
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.