Gesetzliche Regelungen für die Unabhängigkeit des Sachverständigen finden sich zum einen - derzeit noch - in der SolvabilitätsVO für das Kreditgeschäft, zum anderen im Immobilien-InvestmentfondsG für die Bewertung der Vermögenswerte von Kapitalanlagegesellschaften. Daraus sind auch - mangels expliziter Normen - Qualifikationsmerkmale von Immobiliensachverständigen abzuleiten. Eine Änderung dieses österreichischen Defizits wäre wünschenswert.