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Rechtsprechung zur Realteilung durch Wohnungseigentumsbegründung sowie zur Teilung von Wohnungseigentumsobjekten

entscheidungen kompaktAufsatzFH-Doz. Mag. Christoph KothbauerZLB 2012/14ZLB 2012, 17 Heft 1 v. 1.1.2012

Die bei Realteilung durch Wohnungseigentumsbegründung entstehenden Anteile müssen gleich beschaffen und den bisherigen Anteilen annähernd gleichwertig sein.

Der Begründung von Wohnungseigentum nach § 3 Abs 1 Z 3 WEG kommt als Sonderform der Realteilung (= Naturalteilung) der Vorrang vor der Zivilteilung dann zu, wenn sie möglich und tunlich ist.

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