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Rechtsprechung zu Ein- und Zweiobjekthäusern als Vollausnahme vom MRG

entscheidungen kompaktAufsatzFH-Doz. Mag. Christoph KothbauerZLB 2011/14ZLB 2011, 17 Heft 1 v. 1.1.2011

Typische "Zubehörräume" wie Abstellräume oder Garagen bleiben unbeachtlich und schaden dem Ausnahmetatbestand daher nicht

Bis 31. 12. 2001 galt gem § 1 Abs 4 Z 2 MRG idF vor der MRN 2001 eine Teilausnahme vom MRG für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern (Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen;

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