Steht Eigentum mehreren Personen zu, entscheiden die Spielform des Miteigentums und die Art des Objekts über die Regeln der Bewertung. So relativ gering sich Miteigentum in der Regel bei der reinen Ertragsliegenschaft auswirkt, so komplex kann sich die Materie für Sachverständige beim Einfamilienhaus im Mehrbesitz erweisen.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

