Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 26. 8. 2009, 9 Ob 56/08p, den Begriff "KONTAMINATION" aus dem Sprachgebrauch definiert und dabei festgelegt, dass Aushubmaterial, das auf einer Baurestmassendeponie abzulagern ist, bereits als kontaminiert zu bezeichnen ist.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

