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Zitatrecht

MedienrechtRechtsprechungPeter ZöchbauerMedien und Recht 2007, 176 Heft 4 v. 20.8.2007

OLG Graz 08.03.2007, 10 Bs 54/07b (Vorinstanz: LG f Strafsachen Graz 04.01.2007, 9 Hv 2/07a)

§ 6 Abs 2 Z 4 MedienG

Ein Zitat ist die Äußerung eines Dritten, das heißt einer anderen Person als des Berichterstatters. Dass der Verfasser des Artikels nicht ein beim Medieninhaber angestellter Journalist ist, macht die Veröffentlichung nicht zu einem „Zitat“, also der Wiedergabe einer bereits zuvor gefallenen Äußerung eines Dritten.

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