vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zinsschranke gemäß § 12a KStG11Der Autor bedankt sich bei Frau Shrouk El-Shaer, LL.B, für die redaktionelle Durchsicht des Manuskriptes.

Gesellschafts- und SteuerrechtMag. Pavel KneslRWZ 2021/4RWZ 2021, 12 Heft 1 v. 29.1.2021

Ab 1. 1. 2021 sind die Zinsschrankenregelungen des neuen, mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz eingeführten § 12a KStG in Kraft getreten, die eine wesentliche Änderung hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen bringen. Die generelle Regel der Zinsschranke schränkt den Abzug von Zinsen auf 30 % des steuerlichen EBITDA ein. Die Zinsschrankenregelungen enthalten jedoch auch einige Escape-Klauseln, die einen uneingeschränkten Zinsabzug ermöglichen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte