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Zinserhöhungen ab 5. 11. 1999

BetriebswichtigesARD 5074/15/99 Heft 5074 v. 9.11.1999

( BAO § 212, § 212a , BEinstG § 9 , ASGG § 49a ) Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat am 4. 11. 1999 eine Erhöhung des Hauptrefinanzierungssatzes auf 3% beschlossen. Aufgrund der Beschlüsse des EZB-Rates steigt in Österreich mit Wirkung vom 5. 11. 1999 der Basiszinssatz (Ersatzzinssatz für den früheren Diskontsatz) auf 2,5% (2% seit 9. 4. 1999) und der Referenzzinssatz (Ersatzzinssatz für den früheren Lombardsatz) auf 4,25% (3,75% seit 9. 4. 1999).

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