Geht die Schuldentilgung bei einer Lohnpfändung dem Ende zu, stellt sich in der Praxis sehr oft die Frage, wer für die Berechnung der genauen Restschuld inklusive Zinsen und Zinseszinsen verantwortlich ist. Manche Gläubiger (bzw deren Rechtsvertreter) versuchen, dies den für den Drittschuldner tätigen Personalverrechnern "umzuhängen". Das Gesetz trifft dazu aber eine ganz klare Aussage.