§§ 879, 914 und 1056 ABGB; § 6 Abs 1 Z 5 KSchG:
Auch im Unternehmergeschäft ist im Zweifel eine Zinsanpassungsklausel im Wege ergänzender Vertragsauslegung so zu verstehen, dass sie auch für den Fall des Sinkens der preisrelevanten Faktoren eine entsprechende Preissenkungspflicht vorsieht und daher zulässig ist.