vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zinsanpassung beim Unternehmerkredit

JudikaturOGHBearbeiter: Dr. Christian Butschek, LL.M./Mag. Ulrich E. PalmaZFR 2017/43ZFR 2017, 78 Heft 2 v. 24.2.2017

ABGB: § 879 Abs 3, § 1056

Leitsätze (der Redaktion)

Der legitime Zweck von Zinsanpassungsklauseln besteht darin, die ursprünglich vereinbarte Äquivalenz der Leistungsbestimmung auch bei geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, also nach Maßgabe künftiger Entwicklungen, anzupassen. Maßgebend sind die relevanten Faktoren, die ursprünglich dem Preis zugrunde gelegt wurden. Die Frage, ob der Kreditgeber durch die verrechneten Zinsen trotz geänderter Finanzierungsbedingungen die durch die vertragliche Vereinbarung selbst gesetzten Grenzen überschritten hat und daher das Ergebnis offenbar unbillig ist, kann daher erst dann abschließend beurteilt werden, wenn feststeht, was bei Vertragsabschluss mit den in den vereinbarten Zinsanpassungsklauseln angeführten Umständen (Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt, Veränderungen der Refinanzierungskosten etc) gemeint war und ob es dafür objektive Parameter gab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte