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EK ändert Leitlinien für EHS-Beihilfen, um Verlagerung von CO2-Emissionen in energieintensiveren Industriezweigen entgegenzuwirken

Union aktuellAufsatzSuzan Topal-GökceliZfRV 2026/6ZfRV 2026, 22 - 23 Heft 1 v. 30.3.2026

Die EK hat am 23. 12. 2025 eine Änderung der Leitlinien für bestimmte Beihilfemaßnahmen iZm dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten nach 2021 (Leitlinien für EHS-Beihilfen) angenommen.

Die Leitlinien für EHS-Beihilfen

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