Art 267 AEUV
Selbst wenn ein solches Gericht Rechtsbehelfe mit summarischer Begründung zurückweisen darf, muss es in jedem Fall spezifisch und konkret darlegen, warum eine der Ausnahmen von der Vorlagepflicht Anwendung findet.
Art 267 AEUV
Selbst wenn ein solches Gericht Rechtsbehelfe mit summarischer Begründung zurückweisen darf, muss es in jedem Fall spezifisch und konkret darlegen, warum eine der Ausnahmen von der Vorlagepflicht Anwendung findet.
