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Rechtsstaatlichkeit: Die Schlussfolgerung, dass ein Richter nicht unabhängig ist, kann nicht allein auf eine bei seiner Ernennung begangene Vorschriftswidrigkeit gestützt werden, sondern erfordert eine Gesamtwürdigung sämtlicher Umstände der Ernennung

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2026/44ZfRV 2026, 70 - 71 Heft 2 v. 7.5.2026

Art 19 Abs 1 UnterAbs 2 EUV; Art 47 Abs 2 GRC

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