Ziel dieses Beitrags ist die Klärung der Frage, ob die Bestimmungen über das Beweisverfahren der im Jahr 2020 geänderten - zumindest zum Teil - Vorbild für die Regelungen über das Beweisverfahren der österreichischen ZPO sein können; die IBA Rules und die ZPO unterscheiden sich schon ihrem Ansatz nach. Während die IBA Rules zu den so genannten Regelungswerken gehören, die einem Schiedsverfahren durch Parteienvereinbarung verbindlich zugrunde gelegt werden können, sind die Regelungen der ZPO ausschließlich bzw zwingend in einem Zivilverfahren vor österreichischen Gerichten anwendbar. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Unterschiedlichkeit soll hier der Versuch unternommen werden, die Frage zu beantworten, ob einzelne Beweisregeln der IBA Rules sinnvoll in die ZPO übernommen werden können.

