Die EK hat Leitlinien zur VO über drittstaatliche Subventionen veröffentlicht, um mehr Vorhersehbarkeit und Transparenz für Unternehmen zu schaffen. In den Leitlinien werden verschiedene Konzepte erläutert, zB, wie die EK feststellt, ob eine drittstaatliche Subvention den Wettbewerb verzerrt, wie verzerrende Auswirkungen gegen etwaige positive Auswirkungen einer drittstaatlichen Subvention abgewogen werden, sowie die Befugnis der EK, in Fällen, in denen die jeweils geltenden Schwellenwerte nicht erreicht sind, eine vorherige Anmeldung bzw Meldung zu verlangen.

