Beschluss (EU) 2021/3; Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe; Art 4 Abs 3, Art 3 (2) AEUV
Ungarn, das die Rechtswidrigkeit dieses gemeinsamen Standpunkts nicht geltend machen kann, hat gegen die ausschließliche Außenkompetenz der Union in diesem Bereich sowie gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit verstoßen.

