Der Beitrag untersucht das slowenische Produkthaftungsrecht und vergleicht dessen zweigleisige Struktur mit den europäischen Standards, insbesondere mit der RL 85/374/EWG , deren Umsetzung in nationales Recht erst 2015 durch das slowenische Verbraucherschutzgesetz (ZVPot-1) erfolgte, sowie mit der 2024 verabschiedeten ProdukthaftungsRL. Bereits seit 1978 basiert das slowenische Produkthaftungsrecht (als Teil des Obligationsrechts) auf einer Gefährdungshaftung der Hersteller, die für Geschädigte oft vorteilhafter ist als die Regelungen des ZVPot-1. Letzteres enthält zwar ergänzende Vorschriften, schränkt die Haftung jedoch teilweise ein. Die zunehmende Integration digitaler Komponenten und Künstlicher Intelligenz wirft darüber hinaus neue rechtliche Fragen auf, die vom bestehenden Rechtsrahmen bislang nicht vollständig erfasst werden.

