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Orientierungshilfen für die Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte, um die Entwicklung innovativer Produkte auf Apple-Plattformen zu erleichtern

Union aktuellAufsatzSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/36ZfRV 2025, 53 - 54 Heft 2 v. 4.6.2025

Die EK hat am 19. 3. 2025 zwei Beschlüsse nach dem Gesetz über digitale Märkte angenommen, in denen die Maßnahmen präzisiert sind, die Apple ergreifen muss, um bestimmten Aspekten seiner Interoperabilitätsverpflichtung

Interoperabilität ermöglicht eine stärkere und nahtlosere Integration von Produkten Dritter in das Ökosystem von

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