Rechtsgeschäftliche Erklärungen können nur Personen abgeben, die in der Lage sind, zu erkennen, welche Bedeutung und Folgen ihr Handeln hat. Bestehen Anzeichen, dass dies nicht der Fall ist, stellt sich die Frage, ob die betroffene Person noch geschäftsfähig oder bereits geschäftsunfähig ist. Für ein besseres Verständnis der Geschäftsfähigkeitsregeln bietet sich ein Blick nach Deutschland an. Dieser zeigt, dass die relevanten Wertungsaspekte der österreichischen und deutschen Rechtsordnung nur bei gemeinsamer Betrachtung erkennbar sind.

