Vielerorts wird vertreten, das UN-Kaufrecht (FN ) spiele in der Praxis nur eine untergeordnete Rolle, da es häufig zu einem vertraglichen Ausschluss iSd Art 6 UN-K komme. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Prämisse empirisch, indem sämtliche Lieferantenverträge eines heimischen Handelskonzerns analysiert werden. Im Anschluss wird der Versuch einer Einordnung der Ergebnisse unternommen. (FN )
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