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Der Schutz von Gebrauchsgegenständen durch das Urheberrecht unterliegt denselben Voraussetzungen wie derjenige anderer Gegenstände

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/156ZfRV 2025, 271 Heft 6 v. 17.2.2026

RL 2001/29/EG

Ein Gegenstand kann sowohl nach dem Geschmacksmusterrecht als auch iSd Urheberrechts als Werk geschützt sein.

C-580/23Mio ua

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