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Rechtsstaatlichkeit: Der polnische Verfassungsgerichtshof verstößt gegen mehrere tragende Grundsätze des Unionsrechts, indem er die Rechtsprechung des EuGH missachtet hat

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/154ZfRV 2025, 269 - 270 Heft 6 v. 17.2.2026

Art 2 EUV, Art 4 Abs 3, Art 19 Abs 1 UnterAbs 2 EUV; Art 47 Abs 2 GRC

Der EuGH stellt ferner fest, dass der polnische Verfassungsgerichtshof aufgrund schwerwiegender Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von drei seiner Richter sowie seiner Präsidentin kein unabhängiges und unparteiisches Gericht darstellt.

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