Die EK hat neue Maßnahmen verabschiedet, um Arbeitnehmer:innen besser vor Asbest, einem gefährlichen krebserregenden Stoff, zu schützen. (FN 1)
Diese Maßnahmen umfassen:
Leitlinien zur Unterstützung der MS bei der Einhaltung der EU-Vorschriften, die die Asbestexposition der Arbeitnehmer:innen erheblich verringern, einschließlich praktischer Ratschläge zu Schulungs- und Kontrollmaßnahmen.

