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Stärkerer Schutz der Arbeitnehmer:innen durch neue AsbestRL und aktualisierte Liste der Berufskrankheiten

Union aktuellAufsatzSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/143ZfRV 2025, 250 Heft 6 v. 17.2.2026

Die EK hat neue Maßnahmen verabschiedet, um Arbeitnehmer:innen besser vor Asbest, einem gefährlichen krebserregenden Stoff, zu schützen. (FN 1)

Diese Maßnahmen umfassen:

Leitlinien zur Unterstützung der MS bei der Einhaltung der EU-Vorschriften, die die Asbestexposition der Arbeitnehmer:innen erheblich verringern, einschließlich praktischer Ratschläge zu Schulungs- und Kontrollmaßnahmen.

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