Die EK hat am 19. 12. 2025 die beiden Angemessenheitsbeschlüsse aus dem Jahr 2021 für den freien Verkehr personenbezogener Daten mit dem Vereinigten Königreich erneuert. Die Beschlüsse stellen sicher, dass personenbezogene Daten weiterhin frei und sicher zwischen dem EWR und dem Vereinigten Königreich fließen können, da der Rechtsrahmen des Vereinigten Königreichs Datenschutzgarantien enthält, die denen der EU iWgleichwertig sind.

