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Werbung für Biozidprodukte: Das Unionsrecht verbietet die Verwendung der Bezeichnung "hautfreundlich"

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/97ZfRV 2024, 152 Heft 4 v. 13.8.2024

VO (EU) 528/2012

Eine solche Angabe ist irreführend, so dass das Verbot ihrer Verwendung in der Werbung für das fragliche Biozidprodukt gerechtfertigt ist.

C-296/23dm-drogerie markt

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