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Gegen den auf Verschlusssachen gestützten Entzug des Aufenthaltstitels eines Drittstaatsangehörigen, der ein Kind erzieht, das die Unionsbürgerschaft besitzt, muss ein wirksamer Rechtsbehelf eingelegt werden können

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/91ZfRV 2024, 147 - 148 Heft 4 v. 13.8.2024

Art 20 AEUV

Behörden eines MS können einem Familienangehörigen eines Unionsbürgers einen Aufenthaltstitel nicht entziehen oder versagen, ohne zuvor geprüft zu haben, ob zwischen diesem Familienangehörigen und dem Unionsbürger ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

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