Der vorliegende Beitrag widmet sich dem sozialwissenschaftlichen Genre des Experteninterviews und untersucht seine Einsatzmöglichkeiten und Potenziale in der rechtsvergleichenden Forschung. Dabei wird zwischen drei zentralen Funktionen von Experteninterviews unterschieden: Normverständnis, Rekonstruktion des Kontextes der zu untersuchenden Rechtsnormen und Veranschaulichung der Forschungsergebnisse. In Anknüpfung an diese funktionale Unterscheidung werden sodann für die drei unterschiedlichen Interview-Arten einige spezifisch auf den rechtsvergleichenden Kontext zugeschnittene Hinweise zur Durchführung und Auswertung gegeben. Der Aufsatz möchte so - aufbauend auf eigenen Erfahrungen - einen Beitrag zur Methodenvielfalt in der Rechtsvergleichung leisten. Dabei versteht er Experteninterviews als wertvolle Ergänzung der Arbeit mit schriftlichen Quellen im Rahmen kontextueller Rechtsvergleichung.

