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Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer ist über die Gründe der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsvertrags zu informieren, wenn vorgesehen ist, dass Dauerbeschäftigten diese Information mitgeteilt wird

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/52ZfRV 2024, 76 - 77 Heft 2 v. 29.4.2024

RL 1999/70/EG ; Art 47 GRC; EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung

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