Gemeinsame Aktion 2008/124; Beschluss 2014/349/GASP; Beschluss (GASP)2018/856
Die Unionsgerichte sind insoweit zuständig, die Rechtmäßigkeit von Handlungen oder Unterlassungen, die nicht unmittelbar mit politischen oder strategischen Entscheidungen im Rahmen dieser Politik in Verbindung stehen, zu beurteilen oder diese auszulegen.

