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EuGH präzisiert den Umfang der Zuständigkeit der Unionsgerichte im Rahmen der GASP

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/117ZfRV 2024, 189 - 190 Heft 5 v. 7.11.2024

Gemeinsame Aktion 2008/124; Beschluss 2014/349/GASP; Beschluss (GASP)2018/856

Die Unionsgerichte sind insoweit zuständig, die Rechtmäßigkeit von Handlungen oder Unterlassungen, die nicht unmittelbar mit politischen oder strategischen Entscheidungen im Rahmen dieser Politik in Verbindung stehen, zu beurteilen oder diese auszulegen.

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