Art 101 AEUV; VO (EU) 330/2010
Bestpreisklauseln können nach dem Wettbewerbsrecht der Union grds nicht als "Nebenabreden" angesehen werden.
C-264/23Booking.com und Booking.com (Deutschland)
Art 101 AEUV; VO (EU) 330/2010
Bestpreisklauseln können nach dem Wettbewerbsrecht der Union grds nicht als "Nebenabreden" angesehen werden.
C-264/23Booking.com und Booking.com (Deutschland)
