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Die Bestimmungen betreffend die teilweise Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom EuGH auf das Gericht erlangen Geltung

Union aktuellAufsatzSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/113ZfRV 2024, 186 - 187 Heft 5 v. 7.11.2024

Wie bei der Veröffentlichung der VO 2024/2019 zur Änderung des Protokolls Nr 3 über die Satzung des EuGH im ABl der EU angekündigt, erlangten am 1. 10. 2024 die Bestimmungen betreffend die tw Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom Gerichtshof auf das Gericht Geltung.

Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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