Wie bei der Veröffentlichung der VO 2024/2019 zur Änderung des Protokolls Nr 3 über die Satzung des EuGH im ABl der EU angekündigt, erlangten am 1. 10. 2024 die Bestimmungen betreffend die tw Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom Gerichtshof auf das Gericht Geltung.
Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

